***Pferdeschutzhöfe berate ich kostenlos***
Beratungspreise
Die Bezahlung mobiler Wägungen erfolgt i.d.R. bar vor Ort. Alle anderen Leistungen (auch Wägungen im Rahmen von Fütterungsberatungen) stelle ich gerne in Rechnung. Alle genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge. Gemäß Kleinunternehmerregelung im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.